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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die hier hinterlegte AGBs wurden sorgfältig in deutscher Sprache übersetzt. Dennoch sollte es inhaltliche Unterschiede zwischen beide Fassungen geben, so gilt die französische Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt. (https://magiedufeu.ch/fr/conditions-generales/)

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

Kapitel 1 Allgemeine Klauseln

Artikel 1 Vertragsschluss
1. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Kostenvoranschlag oder der von dem Kunden unterzeichnete Auftrag angenommen wurde.
2. Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde eine unverbindliche Bestellbestätigung. Der Vertrag kommt erst durch die Versandbestätigung zustande oder die Abholung der bestellten Ware im Laden. Wird zusätzlich zur unverbindlichen Bestellbestätigung einen Kundenauftrag nach Punkt 1 unterzeichnet (bspw. per E-Mail), dann gilt der Vertrag als geschlossen.

Artikel 2 Verpflichtungen der Mosoni Vuissoz SA
1. Mosoni-Vuissoz SA ist verpflichtet, die Dienstleistung des Vertrages sicherzustellen.
2. Mosoni-Vuissoz SA berät den Kunden und erläutert ihm die Merkmale des Produkts und dessen vorgesehene Verwendung. Mosoni Vuissoz SA übergibt dem Kunden alle Gebrauchsanweisungen und Handbücher.

Artikel 3 Verpflichtungen des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist zu zahlen.
2. Im Fall von Ratenzahlung ist bei Verzug einer Rate die sofortige Zahlung der Gesamtsumme fällig. Der Verzugszins beträgt 9% pro Jahr ab der ausstehenden Rate, ohne weitere Inverzugsetzung.
3. Der Kostenvoranschlag erfasst die allgemeinen Anfahrtskosten; diese werden effektiv bei der Rechnungsstellung neu kalkuliert.
4. Die Mosoni-Vuissoz SA behält sich das Recht vor, den Preis an die geltenden Tarife anzupassen, wenn die Leistung 12 Monate nach dem Abschluss des Vertrages erfolgt.
5. Alle weiteren Leistungen, die nicht in dem Kostenvoranschlag einbezogen wurden, werden hinzugerechnet.
6. Für alle Leistungen, die 500.00.– Fr. überschreiten, muss der Kunde bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% leisten.
7. Der Kunde muss sich an die Anweisungen von Mosoni Vuissoz SA halten, insbesondere im Bereich der Feuerregelung.
8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Installation von einem Schornsteinfeger kontrollieren zu lassen.

Artikel 4 Allgemeine Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt bei Anlieferung zu kontrollieren. Bei Auslassung dieser Kontrolle wird das Produkt als angenommen angesehen. Sollte ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden, muss der Kunde umgehend Mosoni Vuissoz SA schriftlich benachrichtigen und Nachweise beifügen (Fotos, etc.). Ab dem 8. Tag nach der Lieferung oder Erbringung der Leistung verliert der Kunde sein Gewährleistungsrecht.
2. Alle Reklamationen müssen die Rechnungsnummer beinhalten.
3. Sollte die Leistung der Mosoni Vuissoz SA aufgrund eines Fehlers der Mosoni Vuissoz SA nicht der zwischen den Parteien vereinbarten Leistung entsprechen, kann der Kunde entweder eine Preisminderung oder eine Ersatzlieferung fordern.
4. Bei Vertragsbeendigung wird dem Kunden nur der tatsächlich geleistete Preis ohne Schadenersatz erstattet.
5. Die Gewährleistung durch die Mosoni Vuissoz SA deckt sowohl die Produkte als auch die damit verbundenen Arbeitskosten und Arbeiten ab.
6. Mosoni Vuissoz SA übernimmt keine Gewährleistung für das gewählte Heizungskonzept.

Artikel 5 Beendigung aus wichtigen Gründen
1. Mosoni Vuissoz SA kann den Vertrag aus den folgenden wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Sollte der Kunde in Verzug geraten oder zahlungsunfähig werden;
b. Sollte der Kunde trotz einer schriftlichen Verwarnung nicht die Hinweise und Anweisungen der Mosoni Vuissoz SA befolgen, sich betrügerisch verhalten oder die Vorschriften der Mosoni Vuissoz SA für das jeweilige Produkt nicht einhalten;
c. Sollte der Kunde keine ausreichende Infrastruktur für die Installation der Leistung besitzen;
d. Im Fall von höherer Gewalt.
2. Mosoni Vuissoz SA ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet. 30% des ursprünglichen Preises sowie eventuelle Anfahrtskosten bleiben ihm erhalten.

Artikel 6 Streitfälle
1.Die Parteien sind bestrebt, aus dem Vertrag resultierende Streitfälle gütlich zu regeln.
2.Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht für die vertraglichen Bedingungen zwischen Mosoni Vuissoz SA und dem Kunden, das internationale Privatrecht ist nicht anwendbar.
3. Für alle Streitfälle bezüglich der Leistung liegt der Gerichtstand bei Mosoni Vuissoz La Magie du Feu SA, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Artikel 7 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer hierstehenden Bestimmung ändert nichts an der Gültigkeit des Vertrags und der anderen Klauseln.

Kapitel II Verkaufsbedingungen (Lieferung)

Artikel 8 Ort und Datum der Lieferung, Risikoübertragung
1. Das angegebene Lieferdatum ist eine Schätzung und kann aufgrund von Faktoren, auf die die Mosoni Vuissoz SA keinen Einfluss hat, variieren.
2. Die Mosoni Vuissoz SA trägt keine Verantwortung für Lieferverspätungen, die nicht durch sie verschuldet wurden.
3. Der Ort der Lieferung ist der Wohnort des Kunden, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
4. Wenn der Kunde das Lieferdatum ändern will, muss er Mosoni Vuissoz SA 7 Tage vorab schriftlich informieren. Ansonsten wird keine Datumsverschiebung akzeptiert.
5. Die Risikoübertragung auf den Kunden findet bei Lieferung statt.

Artikel 9 Gewährleistung des Verkäufers
Mosoni Vuissoz SA bietet eine Gewährleistung von 2 Jahren auf Neuprodukte und eine Gewährleistung von 1 Jahr auf gebrauchte Produkte, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungen, an.

Kapitel III Werkvertrag (Montage)

Artikel 10 Haftungsausschluss durch Mosoni Vuissoz SA
Mosoni Vuissoz SA haftet nicht für die Nichterfüllung im Falle höherer Gewalt, beispielweise bei einer bereits bestehenden Installation, die inkompatibel oder nicht konform mit der Feuerregelung ist.

Artikel 11 Zusatzleistungen
1. Der Betrag des Kostenvoranschlags ist erst dann endgültig, wenn der Installateur vor Ort war und die örtlichen Bedingungen geprüft hat.
2. Wenn der Kunde nach Erstellung des Kostenvoranschlags vom Vertrag zurücktritt, muss dieser 30% des ursprünglichen Preises und die evtl. angefallenen Anfahrtskosten tragen.

Artikel 12 Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Fehler aus der Abnutzung des Produktes oder der mangelnden Pflege des Produktes entstehen oder wenn die Feuerregelung nicht beachtet wurde.

ZAHLUNGSVERZUG: Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9 %. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung so lange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden 15.00 CHF für jede weitere Mahnung CHF 20.00 erhoben. Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli [Basel] [Vogel Bern] [St.Gallen] [Zürich] AG. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 100.00 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1 000, 350.00 bis FH 2 000, 530.00 bis FH 4 000, 900.00 bis FH 8 000, 1 330.00 bis FH 16 000, 2 000.00 bis FH 32 000, 2 600 bis FH 50 000, ab FH 50 000 betragen sie 5.5% der Forderung.

Siders, 3. Oktober 2016

Mosoni-Vuissoz Magie du Feu SA
Z.I. Le Chablé, Rue du Moulin 19
CH-3977 Granges (VS)

Mosoni-Vuissoz Magic Fires AG
Wehreyering 2
CH-3930 Visp (VS)